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• Hilfe bei der Körperpflege
• Duschen, Baden, Teilwaschung
• Fußbad und Haarwäsche
• An- und Auskleiden
• Betten, Lagern, Nahrungsaufnahme
• Mobilisation / vorbeugende Maßnahmen
• Verlassen / Wiederaufsuchen der Wohnung
• Begleitung zu Behörden, Ärzten, Einkauf
• Betreuung nach ambulanten Operationen |
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Seit 1.4.1995 besteht bei Erfüllen der Pflege-bedürftigkeitskriterien ein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Die Pflegestufen:
Stufe 1
Geldleistung 205 Euro
Sachleistung 384 Euro
Stufe 2
Geldleistung 410 Euro
Sachleistung 921 Euro
Stufe 3
Geldleistung 655 Euro
Sachleistung 1.432 Euro |
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