Die Bundestagsabgeordneten Simone Borchardt und Fabian Gramling diskutieren mit dem Pflegeunternehmen Zeller und dem bpa über das Pflegeneuordnungsgesetz
Bietigheim-Bissingen, 1. September 2026 – Welche Auswirkungen haben die aktuellen Reformpläne auf die ambulante Pflege? Darüber diskutierten die Bundestagsabgeordneten Simone Borchardt, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und Fabian Gramling MdB am 31. August mit Vertreterinnen und Vertretern des Pflegeunternehmens Zeller sowie Dominic David Steinbrenner vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa).
Das Treffen beim Pflegedienst Zeller in Bietigheim-Bissingen kam auf Initiative des Unternehmens und über den örtlichen Wahlkreisabgeordneten Fabian Gramling zustande. Neben Unternehmensgründerin Ingrid Zeller und ihrer Tochter und Co-Geschäftsführerin Lina-Katrin Zeller nahmen auch zahlreiche Fach- und Führungskräfte des Unternehmens teil. Der Pflegedienst besteht bereits seit 33 Jahren und befindet sich derzeit in der Übergabe an die zweite Generation.
Im Mittelpunkt des Gesprächs stand der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Seitens des Unternehmens wurde kritisiert, dass die Pflegeberatung aus den bestehenden Beratungsstrukturen herausgelöst und künftig in die Hände der Pflegekassen gelegt werden könnte. Borchardt stellte dazu klar: „Änderungen bei der Pflegeberatung wird es mit der CDU/CSU nicht geben.“ Sie sprach sich zudem dafür aus, alle bestehende öffentliche Beratungsstrukturen kritisch zu überprüfen. Aus Sicht der Pflegeunternehmen müssen die vorhandenen Beratungsangebote professioneller Pflegedienste erhalten bleiben. Sie verfügen über einen unmittelbaren Zugang zu den pflegebedürftigen Menschen und kennen deren konkrete Versorgungssituation.
Kritisch bewerteten die Gesprächsteilnehmer auch die im PNOG vorgesehenen Pflegenotdienste. Aus Sicht des bpa und der Unternehmensvertreterinnen ist bislang nicht geklärt, wie die dafür erforderlichen Bereitschaftsstrukturen finanziert werden sollen. Zudem bestehe die Gefahr zusätzlicher Bürokratie durch separate Verträge zwischen Pflegekassen und Pflegediensten. Borchardt nahm die Bedenken auf und kündigte an, die Regelungen zu prüfen.
Beim geplanten Sozialraumbudget und dem bisherigen Entlastungsbetrag von 131 Euro bestand Einigkeit darüber, dass die Qualität der Leistung entscheidend sein muss. „Alltagsbegleitung sollte von der Qualifikation abhängen, nicht von der Firma“, betonte Borchardt. Zeller und bpa warnten davor, professionelle Pflegedienste von diesen Leistungen auszuschließen, während sie nach einer bloßen gesellschaftsrechtlichen Ausgliederung oder Umfirmierung wieder darauf zugreifen könnten. „Eine solche Regelung würde neue Bürokratie schaffen, ohne die Versorgung zu verbessern“, so Steinbrenner.
Auch die geplanten Einschränkungen beim Pflegegrad 1 wurden erörtert. Borchardt verwies auf den Charakter der Pflegeversicherung als Teilversicherung und unterstützte eine stärkere Konzentration der Leistungen auf Menschen mit einem höheren Unterstützungsbedarf. Zudem diskutierten die Beteiligten die vorgesehene Begrenzung der Vergütungssteigerungen und die Aussetzung der Tariftreueregelungen. Ingrid Zeller machte deutlich, dass ambulante Dienste gegenüber Krankenhäusern nicht benachteiligt werden dürfen.
Große praktische Bedeutung hatte die Debatte über den Vorschlag der Alterssicherungskommission, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs abzuschaffen. Ingrid Zeller berichtete, dass an den verschiedenen Standorten des Unternehmens knapp 50 geringfügig Beschäftigte tätig sind. Viele dieser Beschäftigten entschieden sich bewusst für diese Beschäftigungsform und machten von der Möglichkeit Gebrauch, sich von ihrem eigenen Rentenversicherungsbeitrag befreien zu lassen.
Zeller appellierte deshalb eindringlich an die Politik, den Beschäftigten diese Wahlfreiheit zu erhalten. Eine pauschale Abschaffung des Minijob-Sonderstatus würde nicht automatisch zu mehr regulären Beschäftigungsverhältnissen führen. Gerade in der Pflege bestehe vielmehr die Gefahr, dass dringend benötigte Arbeitskräfte ganz verloren gingen. Borchardt bestätigte, dass es praxistaugliche Ausnahmen geben müsse.
Die aktuellen Vorschläge seien zunächst Maßnahmen zur kurzfristigen Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme, erklärte Borchardt. „Systemverändernde Reformen wird es im Laufe der Legislaturperiode noch geben.“ Zeller und bpa machten deutlich, dass diese Reformen gemeinsam mit den Pflegeunternehmen entwickelt werden müssen. Nur wenn die Erfahrungen aus der Versorgungspraxis berücksichtigt werden, können verlässliche Rahmenbedingungen entstehen und pflegebedürftige Menschen auch künftig bedarfsgerecht versorgt werden.

